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Riedelstift

Neue Besucherregeln

Ab dem 27.07.2020 gelten neue Besucherregeln in der Pflegeeinrichtung „Riedelstift“.

Sehr geehrte Bewohnerinnen, Bewohner, Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer,

die gegenwärtige Entwicklung der Fallzahlen der SARS-CoV2 Infektionen gaben Anlass zur Lockerung des Besuchsverbotes von Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen.

Weiterhin müssen die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Dies bedeutet, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, wo der Mindestabstand von 1,50m nicht eingehalten werden kann, also bspw. beim Schieben eines Rollstuhls oder der Begleitung am Rollator, sowie innerhalb der Pflegeeinrichtung.

Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz für Besucherinnen und Besucher ist Pflicht.

Was müssen Sie ab 27.07.2020 für einen Besuch in der Pflegeinrichtung beachten?

 

·         Kündigen Sie den Besuch mindestens einen Tag vorher telefonisch in der Zeit von 14:30 – 15:30 Uhr an - bitte die Anzahl der Besucher angeben -

·         Voraussetzung für einen Besuch in der Einrichtung (Aussengelände, Bewohnerzimmer) ist die Kenntnisnahme der allgemeinen Informationen                 zu den Besucherregelungen. Ohne die Kenntnisnahme erfolgt kein Zutritt in die Einrichtung.

·         Besucher sollen die verabredete Besuchszeit nicht überschreiten.

          Täglich von 10:00 – 11:30 und 15:00 – 16:30 Uhr

·         Alle Besucher müssen sich am Eingangsbereich an das Personal wenden und nicht selbständig die Wohn- oder Besuchsbereiche aufsuchen.

·         Alle Besucher werden registriert, um eine eventuell notwendige Kontaktpersonennachverfolgung durchführen zu können.

·         Besucher haben das Personal zu informieren, wenn sie ihren Besuch beenden.

·         Die Einrichtung darf nicht betreten werden bei Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infektes oder bei Kontakt zu einer             infizierten Person.

 

Unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln dürfen maximal 2 Gäste die Bewohnerin / den Bewohner im Zimmer besuchen. Sollte die Besucheranzahl höher sein, empfehlen wir Ihnen, den Besuch im Außengelände abzuhalten. Während des Besuchs in der Pflegereinrichtung weisen wir darauf hin, dass die Nutzung der Bewohnerbäder/Toiletten zu unterlassen ist.